Der Kieler Ort ist der südliche Teil des Naturschutzgebietes Wustrow.
Daher besteht ein ganzjähriges Anlege- und Betreteverbot!
Das Naturschutzgebiet wurde mit der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Wustrow“ vom 13. Januar 1997 (Fundstelle: GVOBl. M-V 1997, Seite 28) unter Schutz gestellt.
Auf Grund der freiwilligen Vereinbarung zum Schutz sensibler Bereiche bestehen zeitweise unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten in der Wismarbucht und dem Salzhaff. Hier gibt es Informationen zum Bereich um den Kieler Ort. Bitte beachten Sie diese Regelungen!
Um einen Einblick in die Arbeit des Vereins Langenwerder e. V. und des Vogelwartes zu bekommen, besteht an bzw. auf der Insel Langenwerder die Möglichkeit zur Information. Die Termine sind aus der rechten Spalte ersichtlich.