Naturschutzverordnung

Die Insel Langenwerder wurde im Jahr 1910 unter Schutz gestellt und gehört somit zu den ältesten Schutzgebieten Deutschlands.

„In einem Brief vom 01.04.1910, der vom Ministerium des Innern an die Abteilung für Domänen und Forsten gerichtet war, wurde dem Brief vom Amt Wismar zugestimmt. Beigefügt wurde der Entwurf für eine Verordnung bezüglich des Langenwerders, die das Amt Wismar zu erlassen hätte.
Sie sollte folgenden Wortlaut haben:

1. Das Betreten der Insel Langen Werder ist Unbefugten in der Zeit vom 15. April bis 15. August jeden Jahres verboten. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 10 Mark, aushülflich mit Haftstrafe bis zu fünf Tagen bestraft.
2. … Außerdem sind auf der Insel eine oder mehrere Warnungstafeln, welche das Verbot enthalten, anzubringen.
3. Der vom Verein Jordsand anzustellende Wärter erhält polizeiliche Befugnisse.

Diese Verordnung ist offensichtlich auch so erlassen worden und stellt damit die erste staatliche Schutzmaßnahme für den Langenwerder dar.“

Zitat aus: Brenning, U. und H. W. Nehls (2013): Vogelinsel Langenwerder – 100 Jahre Naturschutz.